Gewässersperren oder andere wichtige Infos
Maußnerweiher drei - Angelweiher -
Die Fischereiausübung kann entsprechend der Vereinsordnung erfolgen, die Info-Tafel ist zu beachten !
Maussnerweiher zwei
Der Maussnerweiher zwei, oberhalb des Angelweihers (Tiefenwegweiher) wird schon seit längerer Zeit als Aufzuchtweiher und zu besonderen Anlässen als Jugendweiher genutzt. Wir nutzen diesen Weiher speziell für Fischarten, die nicht in die Aufzucht von K1 passen. Das können auch Raubfischarten sein, die lange Zeit brauchen, um fangfähig zu sein. Ein falscher Ködereinsatz würde das verangeln vieler Fische bedeuten.
Darum bitten wir die Vereinsmitglieder die Sperrmaßnahme unbedingt zu beachten. Sobald wir dort einen fangfähigen Bestand an Fischen haben sollten würde das Angeln erlaubt werden.
Manta Weiher
Die Fischereiausübung kann entsprechend der Vereinsordnung erfolgen, die Info-Tafel ist zu beachten !
Oberndorfer Weiher - Angelweiher -
Die Fischereiausübung kann entsprechend der Vereinsordnung erfolgen, die Info-Tafel ist zu beachten !
Hausweiher
Die Fischereiausübung kann entsprechend der Vereinsordnung erfolgen, die Info-Tafel ist zu beachten !
Schwabach
Das Gewässer ist ab 01.10.2020 bis 30.04.2021 gesperrt. Es treten die Bestimmungen des Jahreserlaubnisscheines für Fließgewässer in Kraft, ebenso die gesetzlichen Schonzeiten für Forelle und Saibling.
Achtung: Die obere Gewässerstrecke, ab der Ortszufahrt Stöckach über die Weidenmühle, ist wegen Aufzuchtbesatz ab sofort gesperrt ! Diese Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Fischereiverband Mittelfranken und mit Hilfe eines Förderprogrammes aus dem Fond Fischereiabgabe.
Schwabach
Die Schonzeit für die Bachforelle und Bachsaibling beginnt ab 1. Oktober und endet am 28. Feburar des darauffolgenden Jahres. Die Freigabe zum beangeln der Strecke kann erst nach dem einbringen des Besatzes und nach der gesetzlichen Sperrfrist erfolgen. Diese Informationen werden unter "Aktuelle Hinweise ..." bekannt gegeben.
Die Fischereiausübung hat gemäß der Vereinsordnung zu erfolgen, die Bestandteil des Erlaubnisscheines ist. Dort ist auch der genaue Verlauf des Gewässers kartographisch aufgezeigt, ebenso der Beginn und das Ende der freigegebenen Angelstrecke.
Die Schwabach gilt generell als Salmonidengewässer, daher sind sämtliche natürlichen Köder verboten, näheres unter Punkt 2 der Gewässerinformationen im Handbuch der Vereinsordnung.
Informationen aus dem Haus der Fischerei
Liebe Mitglieder,
hier findet Ihr die aktuellen Hinweise des Fischereiverbandes Mittelfranken e.V. die uns mitgeteilt wurden:
Das Kontingent der Jahreserlaubnisscheine für die Verbandsgewässer ist vollständig ausgegeben. Deshalb weist die Geschäftsstelle darauf hin, dass dieses Jahr keine "Zweitkarten" ausgegeben werden können.
Mitteilung zum "Angeln in Coronazeiten" im fränkischen Seenland und allgemeine Hinweise.